An dieser Stelle beantworten wir häufig gestellte Fragen zum Westschnellweg (WSW). Weitere Fragen & Antworten folgen.
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Ausbau nach Autobahnstandard oder Stadtstraßenstandard?
Bei der Modernisierung des Südschnellwegs wird der Ausbau nach Autobahnstandard umgesetzt. Begründet wurde das mit steigenden Verkehrszahlen auf dem Schnellweg (mehr als zwanzig
Prozent von 2017 bis 2030) sowie der Erhöhung der Verkehrssicherheit.
Die soll durch breitere Fahrstreifen und Mittelstreifen sowie die Anlage von Standstreifen erreicht werden. (Die fehlenden Seitenstreifen im
Tunnel wurden offensichtlich als unkritisch angesehen.)
Beim Westschnellweg sind derzeit in beiden Fahrtrichtungen durchgängig zwei Fahrstreifen getrennt durch einen Mittelstreifen vorhanden. Die Niedersächsische Landesstraßenbaubehörde (NLStBV) gibt die
durchschnittliche Breite mit 19 Metern an; am Lindener Berge ist er mit ca. 20 Metern und an der Brücke über der Davenstedter Straße mit ca. 21 Metern breiter, auf Höhe der Wasserkunst und im Bereich Großer Garten ist er mit nur etwa 16 Metern schmaler. Die Längen der Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen schwanken erheblich zwischen nicht vorhanden und ca. 250 Metern. Es gibt mehrere Nothaltebuchten. Die Schwanenburgbrücke über die Leine weist beidseitig Geh- und Radwege auf.
Im Erläuterungsbericht des Feststellungsentwurfs zum Südschnellweg
wird bereits darauf hingewiesen, dass die Erneuerung des Westschnellwegs nach den gleichen Kriterien erfolgen soll. Im Bericht zeigt eine
Grafik, dass für den Abschnitt zwischen Ricklinger Kreisel und Deisterkreisel die Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt) zugrunde
gelegt wird, für den Abschnitt Deisterplatz bis Anschlussstelle Herrenhausen jedoch die Richtlinie für die Anlage von Autobahnen (RAA).
Was bedeutet ein Ausbau nach Autobahnstandard für den WSW?
Die Breite des zukünftigen Streckenquerschnittes wäre mindestens so breit, wie aktuell am Südschnellweg geplant. Auf Höhe „Am Lindener Berg“ würde das eine Verbreiterung um ca. 6 Meter bedeuten – und damit erheblichen Eingriff in das vorhandene Grün. Die Brücke über die Davenstedter Straße wird dann ebenfalls ca. 6 Meter breiter und rückt näher an die beidseitig vorhandene Bebauung: Im Bereich von Wasserkunst und Großer Garten müsste sogar um fast 10 Metern verbreitert werden und hättet dementsprechend Auswirkungen auf das vorhandene Grün, die parallel verlaufenden Geh- und Radwege und wohl auch auf die anschließenden Grundstücke.
Für die Zu- und Ausfahrten sind Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen vorzusehen – zwischen 130 Meter und 180 Meter lang und so
breit wie der rechte durchgehende Fahrstreifen (also in der Regel 3,50
Meter). Eine Richtungsfahrbahn ist in solchen Abschnitten statt 9,75
Meter 11,25 Meter breit. Die Straße ist dementsprechend in den betreffenden Abschnitten bis zu drei Meter breiter.
Ist der Stadtstraßenstandard eine sinnvolle Alternative für den WSW?
Eine Modernisierung des Westschnellweges ist auch nach den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt) als anbaufreie Hauptverkehrsstraße (VS II) möglich. Ein großer Unterschied ist, dass keine Standstreifen erforderlich sind. Bei einer zulässigen Geschwindigkeit von 50 km/h ist der Mittelstreifen einen Meter breit. Sollen 70 km/h zugelassen werden, vergrößert sich der Mittelstreifen auf 2,50 Meter. Ein weiterer erheblicher Unterschied zur RAA: Flächenintensive Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen sind nicht erforderlich. Nach RASt können die Knotenpunkte bzw. Zu- und Ausfahrten mit Lichtsignalanlagen geregelt werden
Auf der Internetseite des NLStBV ist das Projekt so angekündigt: „Um
auch zukünftig gewährleisten zu können, dass der Verkehr auf dem
Westschnellweg sicher und flüssig fließen kann, wird er saniert und fit
für die Zukunft gemacht“.
Auf einer Stadtstraße nach RASt ist eine Geschwindigkeit von höchstens 70 km/h vorzusehen. Die größte Kapazität eines Fahrstreifens wird mit rund 2.000 Fahrzeugen pro Stunde bei Geschwindigkeiten zwischen 65 und 80 km/h erreicht. Mit höheren Geschwindigkeiten kommt es öfter zu Beschleunigungs- und Bremsmanövern, der Verkehr stockt häufiger und der Treibstoffverbrauch steigt. Die Festlegung der Geschwindigkeit auf 70 km/h wäre demnach eine gute Maßnahme um eine hohe Kapazität und Flüssigkeit des Verkehrs auf dem Westschnellweg zu erreichen.
Ein Entwurf nach RASt als Stadtstraße wird mit den vorhandenen Flächen des Westschnellweges auskommen und entspricht damit einer Sanierung im Bestand. Dies wiederum entspricht dem Verkehrsentwicklungsplan „VEP 2035+“ der Region Hannover, welcher im Juli 2023 politisch beschlossen wurde. Im VEP 2035+ sind die Maßnahmen zur Entwicklung aller Verkehrsarten in der Region dargestellt, die notwendig sind, um das Ziel Klimaneutralität zu erreichen. Durch umfangreiche Investitionen in den Ausbau des Wegenetzes für den Umweltverbund (ÖPNV, Rad und Fußverkehr) wird der regionale PKW-Verkehr deutlich abnehmen. Modellrechnungen der Region Hannover zeigen, dass dadurch trotz zunehmenden überregionalen Durchgangsverkehres der Verkehr auf den Autobahnen und Schnellwegen rund um Hannover um 10 bis 30 Prozent abnehmen werden. Ein Ausbau dieser Infrastruktur ist daher nicht erforderlich, eine Sanierung im Bestand völlig ausreichend.
Welche verbindlichen Vorgaben & Gesetze bestehen?
Der Verkehrsentwicklungsplan der Region Hannover (VEP35+) wurde im Juli 2023 mit großer Mehrheit in der Regionsversammlung beschlossen.
Niedersächsisches Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes und zur Minderung der Folgen des Klimawandels (Niedersächsisches Klimagesetz – NKlimaG) seit 10. Dezember 2020.
Koalitionsvertrag 2022-2027 Sicher in Zeiten des Wandels
Die Klimaschutz-Novelle ist am 17. Juli 2024 nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft getreten.
Das neue Klimaschutzprogramm 2023 wurde vom Kabinett am 14. Oktober 2023 beschlossen.
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